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Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten


Die KWRO hat zusammen mit dem kantonalen Amt für Feuerwesen ein Konzept für die Absturzsicherung und den Einsatz von Feuerwehrleuten in schwierigem Gelände erarbeitet. Um die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Feuerwehrleuten und Rettungsspezialisten (speziell ausgebildete Bergführer) klar voneinander abzugrenzen, wurden vier Niveaus mit klar abgegrenzten Zuständigkeiten definiert:

Jedes neue Mitglied der Feuerwehr erhält am Einführungskurs für Neueingeteilte (51.1) eine 50-minütige Einführungslektion zur Verwendung des Absturzsicherungssets. Dieser Kurs entspricht dem Niveau 1. In Zukunft müssen sämtliche Einsatzkräfte die Verwendung des Gerätesets für die Absturzsicherung beherrschen. Die entsprechende Ausbildung wird von Feuerwehrinstruktoren in Zusammenarbeit mit der KWRO erteilt.


Das Niveau 2 gilt für einige wenige, von den Kommandanten bezeichnete Feuerwehrleute, welche die KWRO-Rettungsspezialisten bei Einsätzen in schwierigem Gelände, die spezielles Feuerwehrmaterial und Geräte erfordern, unterstützen. Aufgaben dieser Feuerwehrleute sind unter anderem der Brandschutz und die Bergungsarbeiten mit hydraulischen Rettungsgeräten in schwierigem Gelände.


Das Niveau 3 ist den als Rettungsspezialisten tätigen Bergführern vorbehalten, welche die Kriterien der KWRO erfüllen. Kantonsweit sind nur sehr wenige Personen Rettungsspezialist und gleichzeitig bei der Feuerwehr. Im Weiteren gibt es aber auch Feuerwehrleute, die zwar Inhaber eines Bergführerpatents, jedoch nicht Rettungsspezialist sind.


Deshalb gilt im Rahmen des Niveaus 3 wie folgt zu unterscheiden:


- Feuerwehrleute, die als Rettungsspezialisten zu einem Einsatz gerufen werden, werden von der KWRO aufgeboten und von dieser entschädigt/versichert.


- Feuerwehrleute, die auch Bergführer sind (ohne Bezeichnung „Rettungsspezialist“), werden von der Feuerwehr aufgeboten und von dieser entschädigt/versichert. Im Bedarfsfall werden über die KWRO zusätzlich Rettungsspezialisten aufgeboten. Die KWRO übernimmt keine Verantwortung für Feuerwehrleute bei Einsätzen ohne Rettungsspezialisten.


- Doppelfunktionen innerhalb desselben Einsatzes müssen im Sinne der Effizienz abgeschafft werden.


Niveau 4 wird auf sämtlichen Stufen durch die entsprechende Weiterbildung erlangt, je nach Anforderungen der für die Grundausbildung zuständigen Stellen.




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