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Walliser Notrufzentrale 144 vom Interverband für Rettungswesen offiziell anerkannt


Der Interverband für Rettungswesen (IVR) hat sich das Qualitätsmanagement in der präklinischen Phase zu einem wesentlichen Ziel gemacht. Dabei wird er von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützt.


Auch die Krankenversicherer sind am Thema „Qualitätssicherung im Rettungswesen" hochgradig interessiert.


Der IVR hat deshalb ein Anerkennungsverfahren für Rettungsdienste und Sanitätsnotrufzentralen ausgearbeitet. Darin ist festgelegt, welche qualitätssichernden und -fördernden Elemente vorhanden sein müssen, damit eine Sanitätsnotrufzentrale die IVR-Anerkennung erwerben kann.


Das Qualitätssicherungssystem umfasst die Aspekte Strukturen, Prozesse und Ergebnisse. Um vom IVR anerkannt zu werden, muss eine Sanitätsnotrufzentrale in allen diesen Punkten wesentliche Vorgaben erfüllen.


Strukturen:


- Minimale personelle und technische Mittel sind verfügbar.


Prozesse:


- Wichtige Abläufe sind geregelt und werden regelmässig überprüft.


Ergebnisse:


- Man setzt sich regelmässig mit den wesentlichen und messbaren Tätigkeits-Ergebnissen auseinander. Auf Grundlage dieser Kriterien wurde die Walliser Sanitätsnotrufzentrale 144 am 16. September 2003 vom IVR offiziell anerkannt.


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