Die Kantonale Walliser RettungsOrganisation ist ein privatrechtlicher Verein von öffentlichem Interesse. Der öffentliche Charakter der KWRO ergibt sich aus der Genehmigung der Statuten durch den Staatsrat.
Die KWRO erbringt die vom Staat verlangten Leistungen im Bereich des Rettungswesens, im Rahmen der gewährten Mittel und gemäss den Bestimmungen ihres Leistungsauftrags. Dabei verpflichtet sie sich zu Qualität und Kostenbewusstsein.
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