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Die Tätigkeiten der KWRO beruhen auf dem Gesetz über die Organisation des Rettungswesens vom 27. März 1996.

Dieses hat zum Zweck, „eine optimale und rasche Rettung von verunfallten, kranken oder sich in Gefahr befindenden Personen durch die Koordination, die Aufsicht, die Ausbildung und die Subventionierung der im Bereich des Rettungswesens tätigen Personen und Institutionen auf dem gesamten Gebiet des Kantons Wallis zu gewährleisten“.


Das Gesetz wird durch die gleichnamige Verordnung vom 20. November 1996 ergänzt. Die Bestimmungen gelten für alle Personen, Unternehmungen und Institutionen, die im kantonalen Rettungswesen tätig sind.


Die Statuten der KWRO schliesslich enthalten genauere Angaben zu den Zielen der KWRO und präzisieren die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe. Die erste Version der Statuten vom 17. Dezember 1996 wurde am 18. Oktober 2000 durch eine neuere Version abgelöst.

  Datei
Gesetz über die Organisation des Rettungswesen PDF   (0.02 Mo) (Datei ansehen)
Verordnung über Organisation des Rettungswesen PDF   (0.02 Mo) (Datei ansehen)
Statuten der KWRO PDF   (0.25 Mo) (Datei ansehen)

Die Vertraulichkeit der Personendaten, von denen die KWRO, die Notrufzentrale 144 und ihre Partner während der Rettungseinsätze Kenntnis erhalten, wird durch Artikel 35 des Gesundheitsgesetzes vom 9. Februar 1996 (GG) gewährleistet. Dieses besagt, dass die Bestimmungen über den Datenschutz anwendbar sind. Gemäss Artikel 12 GG kann die dafür vorgesehene Kommission eine Gesundheitsfachperson vom Berufsgeheimnis entbinden.


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  Datei
Gesundheitsgesetz vom 9. Februar 1996 PDF   (0.07 Mo) (Datei ansehen)

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